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Richtplan 2025: Industrieareale, Hochhäuser und Klima

  • Writer: Basel.vorwärts
    Basel.vorwärts
  • 2 days ago
  • 3 min read

Updated: 1 day ago

Martin Sandter ist Leiter Raumplanung des Kantons Basel-Stadt und arbeitet seit 16 Jahren an der voraussehenden Gestaltung unseres Raums. Wir haben ihn zum Gespräch getroffen.

Martin Sandther, Leiter Raumplanung im Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt
Martin Sandther, Leiter Raumplanung im Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt

Herr Sandtner, Sie leiten seit 2009 die Abteilung Raumplanung im Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Hat sich in den letzte 16 Jahren viel verändert in Basel?

Die grundlegenden Herausforderungen der Raumplanung sind geblieben, aber die Gewichtung einzelner Themen hat sich verschoben. 2014 lag der Fokus der Richtplanüberarbeitung auf der Siedlungsentwicklung, 2019 auf der Mobilität. Aktuell arbeiten wir an einer neuen Anpassung in den Themen Klima und Umwelt. Die Planauflage ist abgeschlossen, und wir konnten in verschiedenen Partizipationsanlässen wichtigen Input aus der Bevölkerung in die Planung integrieren. Der Richtplan wird 2025 vom Regierungsrat genehmigt.


Wo sehen Sie die Grenzen der Entwicklung von Basel-Stadt?

2009 war das Ziel, die Abwanderung der Bevölkerung von damals 188'000 Einwohner*innen zu stoppen. Heute leben 208'000 Menschen in Basel, bis 2035 wird die Zahl der Einwohnenden auf 220’000 bis 250’000 steigen. Die Raumplanung muss das Wachstum der Stadt ohne Einbussen der Lebensqualität ermöglichen. Wachstum wird primär durch wirtschaftliche Entwicklungen und nicht durch das Wohnraumangebot gesteuert.


Wo liegt das grösste Potenzial für die Weiterentwicklung Basels?

Die Ausdehnung des Siedlungsgebiets ist im Stadtkanton nicht möglich. 2009 sah der Richtplan noch Überbauungen auf den Arealen der Freizeitgärten vor. Dort gibt es aber keine Baulandreserven mehr. Der Fokus liegt heute auf den un- oder unternutzten Industriearealen. Wohnen und arbeiten liegen viel näher zusammen, was Mischnutzungen möglich macht. Auf vielen Flächen wird bereits geplant, einige Areale sind zwischenzeitlich bereits überbaut. Eine Verdichtung ist auch an wenigen Orten in den bestehenden Quartieren noch möglich, das Potenzial aus raumplanerischer Sicht aber beschränkt.


Wie sieht Basel in 20 Jahren aus? Werden Hochhäuser das Stadtbild dominieren?

Basel wird eine lebendige Stadt bleiben, die sich weiterhin an die Bedürfnisse ihrer Bevölkerung anpasst. Neue Orte und Formen des Zusammenlebens werden entstehen, ohne die Vergangenheit zu verdrängen. Dies heisst, dass die Raumplanung auch Grenzen des Wachstums aufzeigen muss. Bestehende städtebauliche Qualitäten zu erhalten, bedeutet auch, dass nicht überall Hochhäuser gebaut werden sollen.


Entspricht der Richtplan den Anforderungen an Basel als attraktiver Wohn- und Arbeitsort?

Der Richtplan wurde seit 2009 mehrfach überarbeitet, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Diese Anpassungen erfolgen in etwa fünfjährigen Zyklen. Da der Richtplan übergeordnete Ziele verfolgt und als verbindliches Planungsinstrument über einen gewissen Zeitraum Bestand haben muss, wäre eine laufende überarbeiten nicht zielführend. Zudem machen themenspezifische Anpassungen Sinn.


Trägt der Richtplan dem Bedarf an Wohnraum ausreichend Rechnung?

Die Raumplanung muss übergeordnete Ziele wie den Erhalt von Freiräumen, die Schaffung von Wohnraum oder das Wirtschaftswachstum in Balance halten. Trotz Verdichtung müssen auch Grün- und Freiflächen entstehen oder bestehende aufgewertet werden. Sie sind ein wesentliches Element für eine lebenswerte Stadt.


Wenn Basel nicht ausreichend schnell wächst, weichen Menschen und Unternehmen in die Agglomeration aus. Müsste die Stadt nicht mehr Verantwortung übernehmen?

Die Stadt als regionales Zentrum hat eine grosse Verantwortung und nimmt diese mit der Richtplanung auch wahr. Wichtig ist aber, dass wir die gesamte Region betrachten. Mit dem Agglomerationsprogramm schaffen wir zusammen mit den angrenzenden Kantonen respektive Ländern Grundlagen für einen gemeinsamen Lebensraum. Dabei spielt der Ausbau der grenzüberschreitenden Mobilitätsinfrastruktur eine entscheidende Rolle.


Welche Erwartungen haben Sie an den Stadtteilrichtplan von Klybeck & Kleinhüningen?

Ein kantonaler Richtplan wird vom Bund von allen Kantonen verlangt. Für Stadtteilrichtpläne gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Es ist aber sinnvoll, Gebiete, die in den kommenden Jahren grosse Veränderungen erfahren, ortsspezifisch und kleinmassstäblich raumplanerisch zu erfassen. Dabei geht es nicht darum, für Transformationsareale Planungsgrundlagen zu schaffen, sondern die Areale in die umliegenden Quartiere einzubinden. Bestendendes soll vom Neuen profitieren können, ohne verdrängt zu werden. Deshalb finde ich diesen Richtplan sinnvoll und richtig.

 
 
 

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