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René Brigger: Beim BGI läuft Vieles schon lange schlecht – Besserung fraglich

  • René Brigger
  • Jan 16
  • 2 min read

Updated: Jan 21

Auch aufgrund der Umfrage des SIA Basel vom Mai 2024 hatte ich die Regierung resp. das BVD mit Interpellation vor allem bezüglich der gesetzwidrigen Fristüberschreitungen des BGI angefragt.

Gemäss § 87 Abs. 1 BPG sind Baubegehren (inkl Einsprachen) innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Meine Erfahrung ist, dass diese Frist - selbst bei kleineren Baubegehren - nicht eingehalten wird. In der Interpellationsantwort des BVD (Geschäftsnummer 24.5225.02) ist die Regierung zwar der Ansicht, dass diese Dreimonatsfrist im Jahre 2023 bei 62% der Baubegehren eingehalten wurde. Dies triftt nicht zu bzw. ist nur durch die spezielle Zählweise des BGI möglich. Das BGI initiiert nach Eingang des Baugesuchs das Vorprüfungsverfahren, das regelmässig länger als einen Monat läuft. Erst danach beginnt der Fristenlauf. Diese Dreimonatsfrist wird dann bei jedem Zwischenbericht «gestoppt». Auch bei kleineren Baubegehren sind zwei bis drei Zwischenberichte – diese zeitlich gestaffelt - die Regel. Die Regierung resp. das BVD verspricht seit Jahren Besserung (u.a. mit Verweis auf die vollständige Digitalisierung im Jahr 2025), diese ist jedoch nicht eingetreten, im Gegenteil.


So wird an der Aufhebung der Gebietszuständigkeit der Bauinspektoren ausdrücklich festgehalten. Planer und Bauherrschaften müssen wissen, wer in einem Quartier zuständig ist. Dies ist vor allem auch vor Baueingabe wichtig. Es braucht jeweils eine kompetente Ansprechperson beim BGI, die dann auch für die Behandlung des Baugesuchs zuständig bleibt. Das BVD ist offensichtlich nicht bereit, mit einfachen organisatorischen Massnahmen die Verfahrensdauer und die Qualität der Bauentscheide zu optimieren. Am «runden Tisch» und mit entsprechenden Medienmitteilungen etc. wird zwar Besserung gelobt. So ist selbst die Revision des BPG gemäss Gegenvorschlag zur Initiative «Basel baut Zukunft» vom Mai 2024 durch die Regierung formell noch nicht in Kraft gesetzt worden. Das BGI wartet nun z. B. beim reduzierten Mehrwertabgabesatz (20% statt 40% bei Kostenmiete) auf die Inkraftsetzung und weigert sich, entsprechende Bauentscheide zu erlassen. Diese Inkraftsetzung wird auf Mai 2025 in Aussicht gestellt. Bei den Bauverfahren hätte das BGI eine koordinierende und beschleunigende Aufgabe. Diese wird seit Jahren vernachlässigt und selbst politisch zwingende Vorgaben wie die Motion der Bau- und Raumplanungskommission in Sachen Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens (Geschäftsnummer 19.1369.01) ist nach 6 Jahren (sic!) nicht umgesetzt, dies trotz konkreter Vorschläge der Sachkommission. So wird der Wohnungsbau in Basel verhindert oder zumindest verteuert.



René Brigger, Fachanwalt Bau- und Immobilienrecht

Vizepräsident Bau- und Raumplanungskommission (bis Ende Januar 2025)

 
 
 

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